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Nr. 93/2019/7

Nr. 93/2019/7 – Nichtigkeit der Konkurseröffnung – Art. 22 Abs. 1, Art. 40 Abs. 2 und Art. 171 SchKG.

Schaffhausen · 2019-08-13 · Deutsch SH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Ausnahmsweise Feststellung der Nichtigkeit eines Gerichtsentscheids durch die Aufsichtsbehörde (E. 1 und 2.4). Ein nichtiger Akt vermag keine Wirkungen zu entfalten. Aufgrund der nichtigen Konkursandrohung ist auch die Nichtigkeit der Konkurseröffnung als vollstreckungsrechtliche Folgeentscheidung festzustellen (E. 2.3 und 2.4).